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KILCHER
TRANSPORTE AG |
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Sitz & Disposition:
Fabrikstrasse 17
CH-3427 Utzenstorf
Telefon +41 (0)32 665 46 76
Telefax +41 (0)32 665 36 79
info(at)kilchertrans.ch
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Entsorgungsannahme:
Fabrikstrasse 19
CH-3427 Utzenstorf
Telefon +41 (0)32 666 46 71 |
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FABRIKUMZÜGE /
INDUSTRIEUMZÜGE
Wir organisieren und
erledigen für Sie Ihren gesamten industriellen Geschäftsumzug.
Egal ob Sie über schwere Maschinen oder komplette Anlageelemente
verfügen - wir sind der ideale und speditive Ansprechpartner
rund um Ihr Umzugsanliegen.
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AUSZUG VON REFERENZUMZÜGEN:
Kunde/Auftraggeber
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Ausgeführte Leistung(en)
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Berner Zeitung BZ, Bern |
Demontage, Umzug u. Montage der
Zeitungsdruckanlage |
Der Bund, Bern |
Demontage, Umzug u. Montage der
Zeitungsdruckanlage |
Bote der Urschweiz |
Montage der Zeitungsdruckmaschine |
Sultex, Zuchwil |
Interner Umzug von CNC-Center und konventionelle
Werkzeugmaschinen |
CSL Behring AG, Bern |
Demontage, Umzug u. Montage Anlagetechnik |
BZ Basel, Basel |
Umzug zeitungsdruckmaschine |
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VERSICHERUNG
Weshalb eine Transportversicherung
abschliessen?
Die Haftung des Frachtführers im innerschweizerischen
sowie im grenzüber schreitenden Strassentransport ist
limitiert. Einerseits muss sich der Schaden im Gewahrsam
des Frachtführers ereignet haben und durch ihn
verursacht worden sein, andererseits ist die Höhe der
Haftung, insbesondere bei grenzüberschreiten den
Transporten (CMR), aber auch teilweise bei
innerschweizerischen Transporten (ASTAG/Cargo Domizil)
limitiert.
Einige Schadenbeispiele aus der Praxis:
Während der Fahrt in Italien wird der Frachtführer durch
einen Personen-wagen von der Fahrbahn ab-
gedrängt. Unbekannte entführen das Fahrzeug. Die gesamte
Ladung mit Textilien wird entwendet. Für unabwendbare
Ereignisse (z.B. Raubüberfalle, extreme, nicht
vorhersehbare Wetterverhältnise, etc.),
haftet der Frachtführer nicht.
Durch brüskes Bremsen, wird eine 200 kgs schwere
Computeranlage stark beschädigt. Die Reparatur-
kosten belaufen sich auf CHF 30'000. Die Haftung des
Frachtführers ist bei einem grenzüberschreitenden
Transport wie folgt limitiert. 200 kgs brutto x ca. CHF
17.00 (8.33 SZR) pro kg = CHF 3332.00.
Nachts verliert ein polnischer LKW auf einer deutschen
Autobahn ein Rad. Der unmittelbar folgende Schweizer
Frachtführer weicht dem Rad aus. Durch das
Ausweichmanöver kippt der Anhänger mit einer
Druckmaschine im Wert von CHF 800‘OOO. Die Maschine
erleidet Totalschaden. Der Schweizer Frachtführer haftet
nicht für den entstandenen Schaden. Der polnische
Frachtführer verfügt nur über einen limitierten
Versicherungsschutz. Die Schadenbearbeitung mit dem
polnischen Haftpflichtversicherer zieht sich über Jahre
hinweg.
Eine Ladung mit Klebstoffen für die Autoindustrie steht
über das Wochenende auf einem LKW-Parkplatz in der Nähe
von Frankfurt. In der Nacht legen Unbekannte Feuer und 3
LKW‘s samt Ladung werden total beschädigt. Den
Frachtführer trifft keine Schuld und er muss nicht für
den Schaden aufkommen.
Der Stapelfahrer des Lieferanten kippt bei der Beladung
ein Palett mit 101000 Stück elektronischen Bauteilen auf
den LKW-Boden. Der Frachtführer haftet nicht für
Beladeschäden, wenn die Beladung nicht durch ihn
ausgeführt wurde.
Bei einem Schaden haftet der Frachtführer für den Wert
der Güter zum Zeitpunkt der Übernahme. Hat
der Empfänger jedoch die Ware bereits weiterverkauft
oder er kann die Ware nicht innerhalb nützlicher Frist
wieder ersetzen, entsteht eine Differenz, für die der
Frachtführer nicht aufkommen muss.
Eine Sendung wird bei einem Transport mehrmals
umgeladen, welcher Frachtführer kommt schlussendlich für
den entstandenen Schaden auf?
Für alle obenerwähnte Schadenfälle sichert die
Transportversicherung die entstehenden Lücken ab und
kommt für den vereinbarten Warenwert auf.
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