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  KILCHER TRANSPORTE AG
 


Sitz & Disposition:
Fabrikstrasse 17
CH-3427 Utzenstorf
Telefon +41 (0)32 665 46 76
Telefax +41 (0)32 665 36 79
info(at)kilchertrans.ch 

   
 

Entsorgungsannahme:
Fabrikstrasse 19
CH-3427 Utzenstorf
Telefon +41 (0)32 666 46 71

 

FABRIKUMZÜGE / INDUSTRIEUMZÜGE

Wir organisieren und erledigen für Sie Ihren gesamten industriellen Geschäftsumzug. Egal ob Sie über schwere Maschinen oder komplette Anlageelemente verfügen - wir sind der ideale und speditive Ansprechpartner rund um Ihr Umzugsanliegen.

Anlagen und Maschinen in Fabrikhallen müssen auch des öfteren an
andere Standorte verlagert werden, damit sie in einer neu geordneten Produktionskette reibungslos weiter funktionieren.

UNSER LEISTUNGSUMFANG:


Interner Verschub von Maschinen und Anlageteilen

Auf- und Ausrichten von Maschinen und Anlageteilen

Demontage und Montage von Anlagen und Anlageteilen

Verpacken

Container-Verladung und Schwertransport

Hebetechnik (verschiedene Hebemittel vorhanden)

Panzerrollen / Schwerlastrollen (JUWAthan/Spezialkunststoffrollen)

Luftkissen Transportsystem

Schwerlastanhänger

Benötigen Sie erfahrene Umzugsspezialisten oder wünschen Sie weitere Informationen?
Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung.
 

AUSZUG VON REFERENZUMZÜGEN:
 

Kunde/Auftraggeber

Ausgeführte Leistung(en)

Berner Zeitung BZ, Bern

Demontage, Umzug u. Montage der Zeitungsdruckanlage

Der Bund, Bern

Demontage, Umzug u. Montage der Zeitungsdruckanlage

Bote der Urschweiz Montage der Zeitungsdruckmaschine
Sultex, Zuchwil Interner Umzug  von CNC-Center und konventionelle Werkzeugmaschinen
CSL Behring AG, Bern Demontage, Umzug u. Montage Anlagetechnik
BZ Basel, Basel Umzug zeitungsdruckmaschine
   
   
   
   
   

VERSICHERUNG

Weshalb eine Transportversicherung abschliessen?

Die Haftung des Frachtführers im innerschweizerischen sowie im grenzüber schreitenden Strassentransport ist limitiert. Einerseits muss sich der Schaden im Gewahrsam des Frachtführers ereignet haben und durch ihn verursacht worden sein, andererseits ist die Höhe der Haftung, insbesondere bei grenzüberschreiten den Transporten (CMR), aber auch teilweise bei innerschweizerischen Transporten (ASTAG/Cargo Domizil) limitiert.

Einige Schadenbeispiele aus der Praxis:

Während der Fahrt in Italien wird der Frachtführer durch einen Personen-wagen von der Fahrbahn ab-
gedrängt. Unbekannte entführen das Fahrzeug. Die gesamte Ladung mit Textilien wird entwendet. Für unabwendbare Ereignisse (z.B. Raubüberfalle, extreme, nicht vorhersehbare Wetterverhältnise, etc.),
haftet der Frachtführer nicht.

Durch brüskes Bremsen, wird eine 200 kgs schwere Computeranlage stark beschädigt. Die Reparatur-
kosten belaufen sich auf CHF 30'000. Die Haftung des Frachtführers ist bei einem grenzüberschreitenden Transport wie folgt limitiert. 200 kgs brutto x ca. CHF 17.00 (8.33 SZR) pro kg = CHF 3332.00.

Nachts verliert ein polnischer LKW auf einer deutschen Autobahn ein Rad. Der unmittelbar folgende Schweizer Frachtführer weicht dem Rad aus. Durch das Ausweichmanöver kippt der Anhänger mit einer Druckmaschine im Wert von CHF 800‘OOO. Die Maschine erleidet Totalschaden. Der Schweizer Frachtführer haftet nicht für den entstandenen Schaden. Der polnische Frachtführer verfügt nur über einen limitierten Versicherungsschutz. Die Schadenbearbeitung mit dem polnischen Haftpflichtversicherer zieht sich über Jahre hinweg.

Eine Ladung mit Klebstoffen für die Autoindustrie steht über das Wochenende auf einem LKW-Parkplatz in der Nähe von Frankfurt. In der Nacht legen Unbekannte Feuer und 3 LKW‘s samt Ladung werden total beschädigt. Den Frachtführer trifft keine Schuld und er muss nicht für den Schaden aufkommen.

Der Stapelfahrer des Lieferanten kippt bei der Beladung ein Palett mit 101000 Stück elektronischen Bauteilen auf den LKW-Boden. Der Frachtführer haftet nicht für Beladeschäden, wenn die Beladung nicht durch ihn ausgeführt wurde.

Bei einem Schaden haftet der Frachtführer für den Wert der Güter zum Zeitpunkt der Übernahme. Hat
der Empfänger jedoch die Ware bereits weiterverkauft oder er kann die Ware nicht innerhalb nützlicher Frist wieder ersetzen, entsteht eine Differenz, für die der Frachtführer nicht aufkommen muss.

Eine Sendung wird bei einem Transport mehrmals umgeladen, welcher Frachtführer kommt schlussendlich für den entstandenen Schaden auf?

Für alle obenerwähnte Schadenfälle sichert die Transportversicherung die entstehenden Lücken ab und kommt für den vereinbarten Warenwert auf.
 

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