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TRANSPORTE
ZOLLABWICKLUNG / VERSICHERUNG

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ZOLLABWICKLUNG
Ausfuhr CH / Einfuhr CH / EU-Verzollung / Carnet
ATA / Freipass / T1Damit
wir eine sauber Verzollung durchführen können, brauchen
wir von Ihnen eine Rechnung mit genauer Adresse des
Exporteurs und der genauen Adresse des Importeurs,
genaue Bezeichnung der Artikel, Menge brutto und netto
Gewichte sowie die Beträge exkl. MWST in der
entsprechenden Währung. Ausserdem muss auf der Rechnung
der Ursprung der Ware vermerkt sein. Falls der Warenwert
6000 EURO übersteigt, braucht es ausserdem ein EUR 1.
Die Rechnung muss unterschrieben und mit Kontaktperson
und Telefon-
nummer versehen sein. Ausserdem mit der MWST-Nr und falls vorhanden mit dem ZAZ-Konto. Falls uns
der Empfänger nicht bekannt ist und er über kein
Zollkonto verfügt, brauchen wir eine schriftlich
Bestätigung, das er die Verzollungskosten und MWST bei
der Einfuhr übernimmt.
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VERSICHERUNG
Weshalb eine Transportversicherung
abschliessen?
Die Haftung des Frachtführers im innerschweizerischen
sowie im grenzüberschreitenden Strassentransport ist
limitiert. Einerseits muss sich der Schaden im Gewahrsam
des Frachtführers ereignet haben und durch ihn
verursacht worden sein, andererseits ist die Höhe der
Haftung, insbesondere bei grenzüberschreit-enden
Transporten (CMR), aber auch teilweise bei
innerschweizerischen Transporten (ASTAG/Cargo Domizil)
limitiert.
Einige Schadenbeispiele aus der Praxis:
Während der Fahrt in Italien wird der Frachtführer durch
einen Personenwagen von der Fahrbahn ab-
gedrängt. Unbekannte entführen das Fahrzeug. Die gesamte
Ladung mit Textilien wird entwendet. Für unabwendbare
Ereignisse (z.B. Raubüberfalle, extreme, nicht
vorhersehbare Wetterverhältnisse, etc.),
haftet der Frachtführer nicht.
Durch brüskes Bremsen, wird eine 200 kg schwere
Computeranlage stark beschädigt. Die Reparatur-
kosten belaufen sich auf CHF 30'000. Die Haftung des
Frachtführers ist bei einem grenzüberschreitenden
Transport wie folgt limitiert. 200 kg brutto x ca. CHF
17.00 (8.33 SZR) pro kg = CHF 3332.00.
Nachts verliert ein polnischer LKW auf einer deutschen
Autobahn ein Rad. Der unmittelbar folgende Schweizer
Frachtführer weicht dem Rad aus. Durch das
Ausweichmanöver kippt der Anhänger mit einer
Druckmaschine im Wert von CHF 800‘OOO. Die Maschine
erleidet Totalschaden. Der Schweizer Frachtführer haftet
nicht für den entstandenen Schaden. Der polnische
Frachtführer verfügt nur über einen limitierten
Versicherungsschutz. Die Schadenbearbeitung mit dem
polnischen Haftpflichtversicherer zieht sich über Jahre
hinweg.
Eine Ladung mit Klebstoffen für die Autoindustrie steht
über das Wochenende auf einem LKW-Parkplatz in der Nähe
von Frankfurt. In der Nacht legen Unbekannte Feuer und 3
LKW‘s samt Ladung werden total beschädigt. Den
Frachtführer trifft keine Schuld und er muss nicht für
den Schaden aufkommen.
Der Stapelfahrer des Lieferanten kippt bei der Beladung
ein Palett mit 101000 Stück elektronischen Bauteilen auf
den LKW-Boden. Der Frachtführer haftet nicht für
Beladeschäden, wenn die Beladung nicht durch ihn
ausgeführt wurde.
Bei einem Schaden haftet der Frachtführer für den Wert
der Güter zum Zeitpunkt der Übernahme. Hat
der Empfänger jedoch die Ware bereits weiterverkauft
oder er kann die Ware nicht innerhalb nützlicher Frist
wieder ersetzen, entsteht eine Differenz, für die der
Frachtführer nicht aufkommen muss.
Eine Sendung wird bei einem Transport mehrmals
umgeladen, welcher Frachtführer kommt schlussendlich für
den entstandenen Schaden auf?
Für alle obenerwähnte Schadenfälle sichert die
Transportversicherung die entstehenden Lücken ab und
kommt für den vereinbarten Warenwert auf.


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